Wir bewerten
Ihre Immobilie.
Wir sind Ihre Sachverständigen aus Paderborn.
Ihr zuverlässiger Partner für
objektive Immobilienbewertung
Unsere Immobilienbewertungen basieren auf höchster Qualität und Objektivität. Als nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger (ZIS Sprengnetter Zert (S)) verfügen wir über fundierte Marktkenntnisse und langjährige Expertise. Vertrauen Sie auf unsere zuverlässigen Bewertungen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und den Wert Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln.
Unsere Gutachten
Kurzgutachten
Auskunft über erkennbare Mängel z.B. für einvernehmliche Erb-, Schenkungs- und Scheidungsanlässe.
Verkehrswertgutachten
Detaillierte Objektbeschreibung und Fotodokumentation z.B. für Behörden oder Rechtsstreitigkeiten.
Restnutzungsdauer
Dokumentation von durchgeführten wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen z.B. für die Ermittlung der steuerlichen Abschreibungsdauer.
Zusatzleistungen
Kaufberatung
Unsere professionelle Kaufberatung analysiert gründlich potenzielle Immobilien, bewertet sie objektiv und bietet fundierte Empfehlungen, um Ihre Investition sicher und informiert zu gestalten.
Besichtigung mit Drone
Wir ermitteln präzise die Wohn- und Nutzflächen Ihrer Immobilie und erstellen Grundrisszeichnungen, um Genauigkeit und Transparenz für Verkauf oder Vermietung sicherzustellen.
Energieausweis
Möchten Sie Ihre Immobilie vermieten? Unser Energieausweis vermittelt potenziellen Mietern auf einen Blick die Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
Nutzungsdauer verkürzen und dadurch Abschreibung erhöhen - Restnutzungsdauergutachten jetzt anfordern!
Durch den Nachweis einer kürzeren als der steuerlichen Restnutzungsdauer kann man die Abschreibung (AfA) von vermieteten Immobilien erhöhen und somit Steuern sparen. Gemäß aktueller Rechtslage ist es möglich, diesen Nachweis durch unsere Restnutzungsdauergutachten zu erbringen, ohne dass ein zusätzliches Bausubstanzgutachten oder vollumfängliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist. Als Sachverständiger mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC17024 bin ich zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7Abs. 4 Satz 2 EStG qualifiziert.
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Sprengnetter Zert (S)