Baupreisindex & Sachwertermittlung – Dr. Willeke Immobilien
Grundlage · NHK 2010 und Preisanpassung

Die Sachwertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) basiert auf den Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) gemäß Anlage 4 ImmoWertV. Diese Kostenkennwerte geben die typischen Herstellungskosten verschiedener Gebäudearten in €/m² Brutto-Grundfläche bezogen auf den Kostenstand des Jahres 2010 an.

Da die NHK 2010 auf Preisen von vor mehr als einem Jahrzehnt basieren, schreibt § 36 Abs. 2 ImmoWertV vor, diese Werte mit dem Baupreisindex (BPI) für den Neubau von Wohngebäuden konventioneller Bauart des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf den jeweiligen Wertermittlungsstichtag hochzurechnen.

Wichtig · Baupreisindex ≠ Verbraucherpreisindex
Für die Anpassung der NHK 2010 ist ausschließlich der Baupreisindex (BPI) maßgeblich — nicht der allgemeine Verbraucherpreisindex. Der BPI erfasst die spezifische Preisentwicklung im Baugewerbe (Material- und Lohnkosten) und steigt in der Regel deutlich stärker als der allgemeine VPI. Der allgemeine VPI dient hingegen für andere Berechnungen, etwa die Anpassung von Mieten oder Wertsicherungsklauseln in Verträgen.
Das Kettungsproblem · Basisjahrwechsel bei Destatis

Destatis stellt den Baupreisindex alle paar Jahre auf ein neues Basisjahr um — der Index beginnt dann wieder bei 100,0. Da die NHK 2010 aber dauerhaft den Kostenstand 2010 = 100 als Ausgangspunkt haben, muss der Gutachter bei jedem Basisjahrwechsel eine Kettung (Umbasierung) vornehmen.

Ausgangsbasis NHK
2010
BPI = 100,0
Basisjahr NHK 2010
1. Umstellung Destatis
2015
BPI Basis 2015=100
BPI 2010 = 90,1 (Wohngebäude)
2. Umstellung Destatis
2021
BPI Basis 2021=100
gültig ab II. Quartal 2024
Bewertungsstichtag
Aktuell
Anpassungsfaktor
auf Basis 2010=100

Seit II./2024 veröffentlicht Destatis den BPI auf der neuen Basis 2021 = 100. Da die NHK den Kostenstand 2010 als Ausgangspunkt haben, ergibt sich der Anpassungsfaktor durch Division des aktuellen BPI durch den sogenannten Kettungswert — also den BPI-Wert für 2010, ausgedrückt in der neuen Basis.

Für Wohngebäude beträgt dieser Kettungswert 70,8 (Basis 2021=100). Das bedeutet: Der BPI am Stichtag (Basis 2021=100) wird durch 70,8 dividiert, um den Anpassungsfaktor bezogen auf 2010=100 zu erhalten.

Rechenweg · Anpassungsfaktor und angepasste Herstellungskosten
Formel · Anpassungsfaktor (ab II./2024, Basis 2021=100)
Anpassungsfaktor = BPI (Stichtag, Basis 2021=100) ÷ Kettungswert
Kettungswert Wohngebäude = 70,8 (Basis 2021=100)
Angepasste HK = NHK 2010 (€/m²) × BGF (m²) × Anpassungsfaktor
→ Ergebnis: Herstellungskosten zum Wertermittlungsstichtag (Neuwert)
Rechenbeispiel · Einfamilienhaus, mittlerer Standard, Stichtag III. Quartal 2024
NHK 2010, EFH mittlerer Standard985 €/m²
Brutto-Grundfläche (BGF)180 m²
Herstellungskosten 2010 (985 × 180)177.300 €
BPI Wohngebäude III./2024 (Basis 2021=100)130,3
Kettungswert Wohngebäude (Basis 2010=100)70,8
Anpassungsfaktor (130,3 ÷ 70,8)1,840
Angepasste Herstellungskosten zum Stichtag (177.300 × 1,840)326.232 €
Interaktiver Rechner · Anpassungsfaktor zum Bewertungsstichtag
Baupreisindex-Anpassungsrechner · NHK 2010 → Wertermittlungsstichtag
BPI am Stichtag
Quartal wählen
Kettungswert (2010=100)
Gebäudeart
Anpassungsfaktor
BPI ÷ Kettungswert
Quelle BPI: Statistisches Bundesamt · GENESIS 61261-0002 · Wohngebäude konventionell inkl. MwSt. · Kettungswerte: Wohngebäude 70,8 · Bürogebäude 71,1 · Gewerbe 70,7 (Basis 2010=100) · Angaben ohne Gewähr · Maßgeblich ist stets der amtliche Destatis-Wert zum Stichtag.
Entwicklung Baupreisindex · Wohngebäude · Basis 2010 = 100