FAQ

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Häufig gestellte Fragen

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Gutachter, Schätzer oder Bewerter sind in Deutschland keine geschützten Berufe. Sachverständiger darf sich nur derjenige nennen, der eine erforderliche Sachkunde und ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen hat sowie einen Nachweis darüber erbringen kann, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat.

Gutachter, Schätzer oder Bewerter sind in Deutschland keine geschützten Berufe. Sachverständiger darf sich nur derjenige nennen, der eine erforderliche Sachkunde und ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen hat sowie einen Nachweis darüber erbringen kann, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat.
Ein zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine Person, die nach international anerkannten Normen und Standards zertifiziert wurde, um Fachwissen, Kompetenz und Erfahrung in einem bestimmten Bereich zu demonstrieren. Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine Norm, die Anforderungen an die Zertifizierung von Personen festlegt, um sicherzustellen, dass ihre Fähigkeiten und Qualifikationen auf einem hohen Niveau sind und international anerkannt werden.

In Deutschland stehen verschiedene Verfahren zur Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um normierte Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und §194 Baugesetzbuch. Je nach Art der Immobilie kommen in der Regel das Sach-, Ertrags- und/oder Vergleichswertverfahren zum Einsatz.

Marktpreisermittlungen sind in der Regel ausreichend für Kauf- oder Verkaufsfälle oder zur Vermögensübersicht. Kurzgutachten sind umfangreicher und sinnvoll bei einvernehmlichen Scheidungs- oder Erbfällen. So liefern wir einen handfesten Wert, nach denen Vermögenswerte bspw. aufgeteilt werden können. Sofern Sie ein Gutachten zur Vorlage bei Behörden, beim Finanzamt oder bei Gerichten benötigen, muss ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Gutachtens.

Je nach Auftragsart und Bewertungsverfahren werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören: Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Lageplan oder Teilungserklärung. Im Vorfeld werden wir die benötigten Unterlagen mit Ihnen ausführlich besprechen und bei Bedarf Hilfestellungen geben bzw. die Beschaffung der Dokumente selbst übernehmen.

Das kommt wieder auf die gewählte Leistung an. Ein Besichtigungstermin wird bei gegebener Verfügbarkeit in der Regel innerhalb von zwei Werktagen durchgeführt. Für die Marktpreisermittlung kalkulieren wir zwei Werktage, für das Kurzgutachten fünf Werktage. Das Verkehrswertgutachten dauert ca. zwei Wochen ab Vorliegen aller Unterlagen. Wann diese vollständig vorliegen, können wir nicht garantieren, da wir hier auf die Arbeit von bspw. Grundbuchämtern, Städten und Gemeinden angewiesen sind. Insgesamt legen wir großen Wert darauf, schnellstmöglich liefern zu können.