Baupreisindex und Anpassung der Normalherstellungskosten 2010
Die Sachwertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) basiert auf den Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) gemäß Anlage 4 ImmoWertV. Diese Kostenkennwerte geben die typischen Herstellungskosten verschiedener Gebäudearten in €/m² Brutto-Grundfläche bezogen auf den Kostenstand des Jahres 2010 an.
Da die NHK 2010 auf Preisen von vor mehr als einem Jahrzehnt basieren, schreibt § 36 Abs. 2 ImmoWertV vor, diese Werte mit dem Baupreisindex (BPI) für den Neubau von Wohngebäuden konventioneller Bauart des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf den jeweiligen Wertermittlungsstichtag hochzurechnen.
Destatis stellt den Baupreisindex alle paar Jahre auf ein neues Basisjahr um — der Index beginnt dann wieder bei 100,0. Da die NHK 2010 aber dauerhaft den Kostenstand 2010 = 100 als Ausgangspunkt haben, muss der Gutachter bei jedem Basisjahrwechsel eine Kettung (Umbasierung) vornehmen.
Basisjahr NHK 2010
BPI 2010 = 90,1 (Wohngebäude)
gültig ab II. Quartal 2024
auf Basis 2010=100
Seit II./2024 veröffentlicht Destatis den BPI auf der neuen Basis 2021 = 100. Da die NHK den Kostenstand 2010 als Ausgangspunkt haben, ergibt sich der Anpassungsfaktor durch Division des aktuellen BPI durch den sogenannten Kettungswert — also den BPI-Wert für 2010, ausgedrückt in der neuen Basis.
Für Wohngebäude beträgt dieser Kettungswert 70,8 (Basis 2021=100). Das bedeutet: Der BPI am Stichtag (Basis 2021=100) wird durch 70,8 dividiert, um den Anpassungsfaktor bezogen auf 2010=100 zu erhalten.
